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          Grenzarbeiter: Müssen Sie ein Konto in Luxemburg eröffnen?

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          Die Arbeit im Großherzogtum kann zur Eröffnung eines Kontos bei einer in Luxemburg ansässigen Bank führen , um sein Gehalt einzuziehen. Aber ist es wirklich notwendig? Editus.lu liefert Ihnen Antwortelemente.

          Erstens, beachten Sie, dass es nicht zwingend notwendig ist , ein Bankkonto in dem Land zu haben , in dem Sie arbeiten. Sie können Ihr Gehalt auf ein Konto in Ihrem Heimatland überwiesen haben.

          Darüber hinaus kann Ihr Großherzoglicher Arbeitgeber Sie nicht dazu zwingen, ein Konto im Land zu eröffnen . Diese Bedingung gilt jedoch nur für Personen, die in einem Land des Euro-Währungsgebiets wohnen und natürlich über ein Bankkonto verfügen.

          Die Bezahlung Ihres Monatsgehalts außerhalb Luxemburgs ist für Ihren Arbeitgeber nicht mehr kostspielig, da keine zusätzlichen Kosten anfallen.

          Wenn Sie dagegen ein Arbeitnehmer sind, der in einem Land außerhalb der Eurozone lebt , kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber verlangt, dass Sie ein Konto im Großherzogtum eröffnen . Dafür muss er nachweisen können, dass die Bezahlung Ihres Gehalts ihn teuer kostet.

          Beachten Sie jedoch, dass viele in Luxemburg ansässige Banken Leistungen und Dienstleistungen für Arbeitnehmer und Grenzgänger anbieten, die ein Konto im Großherzogtum eröffnen möchten. Es liegt an Ihnen, einen Vergleich zwischen den Angeboten der Banken und den von Ihnen benötigten Angeboten vorzunehmen.