


Seit August 2016 wurden die Familienleistungen reformiert, was einige Änderungen zur Folge hatte. Um Sie dort zu finden und alles, was Sie über die Gewährung von Familienbeihilfen in Luxemburg wissen müssen, ist Luxemburg in fünf Fragen wichtig.
Dies ist ein finanzieller Vorteil, den Haushalte erhalten, um ihre Kinder aufzuziehen. Die zugeteilte Summe dient zur Deckung der Kosten für den Unterhalt und die Ausbildung des Kindes bis zum Ende seiner Schulzeit (oder für die Dauer seines 25. Lebensjahres, wenn er noch bei seinen Eltern lebt).
Anträge auf Familienzulagen werden bei der Caisse für die Zukunft der Kinder (CAE) gestellt .
Kinder, die sich rechtmäßig in Luxemburg aufhalten, aber auch im Ausland lebende Kinder, deren Eltern im Großherzogtum arbeiten.
Familienzulagen werden ab dem Monat der Geburt des Kindes bis zum Alter von 18 Jahren gezahlt (in Luxemburg das minderjährige Alter).
Diese Altersgrenze wird verschoben, bis das Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, wenn es studiert (mindestens 24 Stunden pro Woche), eine differenzierte Schule besucht oder in der Schule ist. Lehrlingsausbildung und dass seine Vergütung niedriger ist als der soziale Mindestlohn.
Beachten Sie, dass erwachsene Kinder, die ein Studium im Fernunterricht oder Abendunterricht absolvieren, keinen Anspruch auf Familienbeihilfen haben.
Wenn das Kind über 18 Jahre alt ist, muss es der EAC in jedem Schuljahr einen von seiner Schule ausgestellten Schulabschluss vorlegen.
Seit dem 1. August 2016 wird das monatliche Kindergeld bei 265 Euro pro Kind festgelegt. Diese Summe erhöht sich um 20 Euro, wenn das Kind 6 Jahre alt ist; und 50 Euro, wenn das Kind 12 Jahre alt wird.
Anzahl der Kinder |
Betrag vor dem 31.08.16 |
Betrag nach dem 31.08.16 |
1 Kind |
265 € |
265 € |
2 Kinder |
594,48 € |
530 € |
3 Kinder |
1033,38 € |
795 € |
4 Kinder |
1472,08 € |
1.060 € |
5 Kinder |
1910,80 € |
1.325 € |
6 Kinder |
2349,48 € |
1.590 € |
7 Kinder |
2788,17 € |
1.855 € |
8 Kinder |
3226,88 € |
2.120 € |
Für Kinder geboren vor dem 1. August 2016 und Haushalt , das besteht aus mindestens zwei Kindern, der alte Familienbeihilfe Betrag und der Bonus nicht ändern.
Bei Gebietsfremden richtet sich die Höhe der Familienbeihilfe nach dem im Wohnland erhaltenen Betrag .