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13. Juni 2019
Lesezeit: 4 min
Sie arbeiten in Luxemburg und werden bald Eltern: ein wunderbares abenteuer wartet auf dich, aber schon jetzt beschäftigen dich viele fragen. Sie fragen sich nach Ihrer zukünftigen Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben : Sie möchten das Beste aus Ihrem Kind machen und einen Antrag auf Elternurlaub stellen. Wie ist die Vorgehensweise? ? Wie fange ich an? ? Keine Panik, wir erklären alles.
Elternzeit: für beide Elternteile
Zunächst sind einige Präzisionen erforderlich. Denken Sie daran, dass Elternzeit nicht mit verwechselt werden sollte :
Die Elternzeit gilt für beide Elternteile .
In Luxemburg gibt es zwei Arten : es handelt sich um die erste und die zweite elternzeit. Sie können gleichzeitig von Vater und Mutter eingenommen werden, die eine berufliche Tätigkeit im Land ausüben.
Zwei Arten von Elternurlaub
Der erste Elternurlaub muss vom Vater oder der Mutter unmittelbar nach dem Mutterschaftsurlaub (oder im Falle einer Adoption nach dem Heimaturlaub ) genommen werden. Andernfalls geht der Anspruch auf Elternurlaub sowie die damit verbundene Zulage verloren (Ausnahme bei Alleinerziehenden).
Der zweite Elternzeit kann später gefragt werden, aber es muss vor dem 6. Jahrestag der Kleinen beginnen, und wenn es ein angenommenes Kind ist, vor seinem 12. Geburtstag.
Wer hat Anspruch auf Elternurlaub?
Egal, ob Sie Beamter, Angestellter, Auszubildender oder Selbständiger, Grenzüberschreitender oder Ansässiger sind, wenn Sie Elternteil werden, haben Sie Anspruch auf Elternurlaub. Um davon zu profitieren, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Du musst :
Die Dauer des Elternurlaubs
Die Dauer Ihres Elternurlaubs hängt von der Anzahl der Stunden ab, die Sie normalerweise arbeiten. Abhängig von Ihrer beruflichen Situation können Sie Ihren Urlaub auf verschiedene Arten organisieren.
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Sie können Urlaub beanspruchen:
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4 oder 6 Monate, Vollzeit: |
8 oder 12 Monate, Teilzeit: |
Ab 4 x 1 Monat, für einen Zeitraum von maximal 20 Monaten: |
Ab 1 Tag oder 2 halben Tagen für einen Zeitraum von maximal 20 Monaten: |
Sie arbeiten Vollzeit (40 Stunden pro Woche): |
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Sie sind unabhängig: |
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Sie arbeiten 20 Stunden pro Woche oder mehr: |
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Sie arbeiten 10 Stunden pro Woche oder mehr: |
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Sie sind Auszubildender: |
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Sie haben mehrere Arbeitgeber: |
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Sie arbeiten gleichzeitig als Angestellter und als Selbständiger: |
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Welche Schritte müssen unternommen werden?
Der erste Schritt besteht darin , Ihren Arbeitgeber über Ihren Wunsch nach Inanspruchnahme des Elternurlaubs zu informieren und mit ihm die Bedingungen des Elternurlaubs festzulegen (Dauer, Anpassung Ihres Zeitplans ...). Ihre "offizielle" Anfrage muss schriftlich ( eingeschriebener Brief oder per Hand, mit Empfangsbestätigung) gesendet werden:
Wenn Sie eine Vereinbarung haben, müssen Sie eine Bitten Sie die CAE (Caisse for the Future of Children), während Ihrer Pause bezahlt zu werden.
Wie viel verdient man in der Elternzeit?
Während dieser Zeit erhalten wir ein Ersatzeinkommen , das von der EAC gezahlt wird : Dies ist das Elternurlaubsgeld. Sie berechnet sich aus dem Durchschnitt Ihres Einkommens (Geld für Ihre Rente) in den letzten zwölf Monaten.
Um sich ein Bild von Ihrem Bruttoeinkommen zu machen, können Sie den EAC-Rechner verwenden . Wenn Sie beispielsweise Vollzeit (40 Stunden / Woche) arbeiten und auch Vollzeit-Elternurlaub nehmen, können Sie mit einem Bruttoeinkommen zwischen 2071,10 und 3451,83 Euro rechnen.
Kann der Arbeitgeber die Gewährung von Elternurlaub verweigern?
Nein, ob es sich um die erste oder die zweite Elternzeit handelt. In Bezug auf die erste Elternzeit kann Ihr Arbeitgeber diese auch nicht verschieben. Allerdings hat er das Recht zu verweigern , es Teilzeit oder geteilt entfaltet.
Für den zweiten kann er unter bestimmten Voraussetzungen eine Verschiebung Ihres Urlaubs beantragen. Er kann auch ablehnen, dass es Teilzeit oder in einer gebrochenen Weise genommen wird.
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