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          Immobilienkauf: Achten Sie auf "versteckte" Gebühren!

          12 OKT. 2018 | VORGESCHLAGEN VON UNSEREM PARTNER ING LUXEMBURG

          Wenn Sie zum ersten Mal eine Immobilie kaufen, besteht der klassische Fehler darin, sich auf den Kaufpreis des Hauses zu beschränken und die Nebenkosten nicht zu berücksichtigen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sind hier die 6 "versteckten" Gebühren zu beachten, wenn Sie Eigentümer werden möchten.

          1. Notargebühren

          Als Käufer müssen Sie alle mit der Kaufurkunde verbundenen Kosten tragen und an den Notar zahlen. Diese Ausgaben umfassen die Vergütung des Notars, die Erstattung der durch die Studie des Notars entstandenen Aufwendungen für die zur Durchführung des Verkaufs erforderlichen Dienstleistungen und Dokumente sowie die Steuern. Letztere entsprechen den Registrierungs- und Transkriptionsgebühren der Registrierungs- und Domainverwaltung und betragen 6% bzw. 1% für Übernahmen gegen Gebühr (zahlungspflichtig).

          Sie können jedoch von einer Steuergutschrift profitieren, die unmittelbar bei der Unterzeichnung des Kaufvertrages gilt, und auf 20.000 € (im Falle eines gemeinsamen Erwerbs: 40.000 €) begrenzt, wenn Sie ein Gebäude zum Zweck des Kaufs erwerben persönliches Zuhause. Diese Steuergutschrift kann schrittweise für andere Akquisitionen verwendet werden, bis Sie erschöpft sind und Ihnen die Aufenthaltsgenehmigung gewährt wird oder nicht (vorausgesetzt, Sie haben zugesagt, sich im Gebäude in Luxemburg niederzulassen.) erworben).

          Wenn Sie nicht im Ausland ansässig sind und in einem Drittland des Europäischen Wirtschaftsraums (der die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Islands, Norwegens und Liechtensteins umfasst) leben, müssen Sie die Rechte voranbringen Registrierung und Transkription und fordern die Steuergutschrift danach gegen Vorlage einer Aufenthaltsbescheinigung in Luxemburg.   

          In jedem Fall müssen Sie die Wohnung innerhalb von 2 Jahren (4 Jahre, wenn es sich um ein Baugrundstück oder ein im Bau befindliches Gebäude handelt) ab dem Datum des notariellen Erwerbs persönlich besetzen und mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen. Andernfalls müssen Sie den gesamten Abzug zurückzahlen.

          2. Hypothekargebühren

          Wenn Sie für den Kauf Ihrer Immobilie Kredite aufnehmen müssen, benötigt Ihr Kreditinstitut eine Hypothek, die es ihm ermöglicht, die Immobilie zu verkaufen und den geschuldeten Betrag einzuziehen, falls Sie Schwierigkeiten haben, den Kredit zurückzuzahlen, und alle Lösungen einvernehmlich sind. wäre erschöpft gewesen

          Diese Hypothek muss notariell in einem der Hypothekenbüros in Luxemburg registriert werden, wodurch zusätzliche Notargebühren entstehen.

          3. Die Anmeldegebühren

          Zum Zeitpunkt der Bereitstellung Ihres Darlehens erhebt Ihre Kreditagentur eine Gebühr.

          Im Allgemeinen sind diese nicht sehr hoch.

          4. Hausversicherung und Restbetrag

          Das Gesetz verlangt nicht, dass Sie diese beiden Versicherungspolicen abonnieren. Sie werden jedoch empfohlen und häufig von der Organisation, die Ihnen die Hypothek gewährt, verlangt.

          Die Hausversicherung deckt Ihr Zuhause, aber auch Möbel und persönliche Gegenstände gegen die Gefahr von Feuer, Wasserschäden, Diebstahl, Eisbruch und Sturm ab.

          Die ausstehende Restschadenversicherung ist eine Form der Term-Death-Versicherung, die im Rahmen eines Hypothekendarlehens abgeschlossen wird. Wenn Sie vorzeitig sterben, können Sie das Guthaben an Ihr Kreditinstitut zurückzahlen und finanzielle Probleme für Ihren Partner oder Ihre Erben vermeiden.

          5. Interimsinteresse

          Wenn Sie Renovierungs- oder Bauarbeiten planen und erst nach einer bestimmten Nutzungsdauer Ihre Hypothek zurückzahlen möchten , berücksichtigen Sie das Interimsinteresse.

          Diese werden bis zum Beginn der Rückzahlung auf Basis des geliehenen Betrages (bzw. bei Neubauten tatsächlich verwendet) berechnet. 

          6. Die Gebühren für den Genuss der Immobilie

          Denken Sie schließlich daran, einen Umschlag für alle Kosten nach dem Erwerb aufzubewahren, z. B. Landschaftsgestaltung, um den Ort nach Ihren Wünschen zu gestalten (Malen, Bodenbeläge, abschüssige Trennwände, Dachboden, um sich zu entwickeln ...), Umzugskosten, mögliche Möbelrücknahme- oder Eigentumswohnungsgebühren, wenn Sie eine Wohnung in einer Residenz gekauft haben.

          Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.ing.lu/immo oder besuchen Sie uns in der Niederlassung.

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