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          Welche finanzielle Hilfe für die Renovierung Ihres Hauses?

          Wohn-Renovierungshilfen

          27 NOV. 2018 | VORGESCHLAGEN VON UNSEREM PARTNER ING LUXEMBURG

          Die Renovierung oder Verbesserung Ihres Hauses birgt viele Risiken, insbesondere finanzielle Risiken. Behalten Sie Ihre Ausgaben im Auge, um zu hohe Ausgaben zu vermeiden, die Ihr Budget gefährden könnten. Vernachlässigen Sie nicht die vielen finanziellen Hilfen, die Sie vom luxemburgischen Staat erhalten können.

          Es gibt drei Hauptarten von Renovierungshilfen: direkte Kapitalzuschüsse, Subventionen zur Verbesserung der Energieeffizienz und indirekte Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen.

          Direkte Kapitalhilfe

          Zunächst einmal gibt es die Prämie für die Verbesserung des alten Wohnens . Es wird für bestimmte Arbeiten gewährt, die zur Verbesserung der Lebensqualität, der Sicherheit und der Sicherheit alter Wohngebäude durchgeführt werden. Der Verbesserungsbonus entspricht maximal 30% der mit der Verbesserungsarbeit zusammenhängenden Rechnungen. Der Gesamtbetrag von 10.000 Euro pro Begünstigten darf nicht überschritten werden. Ihr Betrag wird nach Einkommen und Familiensituation festgelegt.

          Um sich für diesen Bonus zu qualifizieren, sind zwei Hauptbedingungen erforderlich. Die erste ist, dass Sie in der Unterkunft als ständiger Wohnsitz wohnen müssen und nicht Eigentümer oder Nutzniesser einer anderen Wohnung sein müssen, sei es in Luxemburg oder im Ausland.

          Die zweite betrifft die eigentliche Arbeit. Diese müssen in einem Gebäude gemacht werden, das vor mehr als 15 Jahren das erste Mal von Ihnen oder dem Vorbesitzer bewohnt wurde. Wenn Sie die Fläche des Gebäudes vergrößern oder neue Räume schaffen möchten, wird nur das Kriterium des nutzbaren Wohnraums berücksichtigt: zwischen 65 und 140 m 2 für ein Einfamilienhaus und zwischen 45 und 120 m 2 für eine Wohnung. Diese Berechnung umfasst nicht Keller, Dachboden und Garage sowie Gemeinschaftsbereiche in Eigentumswohnungen. Für Gebäude, die vor dem 10. September 1944 errichtet wurden, ist keine Oberflächenbeschaffenheit zu erfüllen.

          Diese Unterstützung kann mit der zusätzlichen Prämie für Architekten- oder Beratungsingenieure in Höhe von maximal 1.250 € kombiniert werden.

          Sie können auch Unterstützung für besondere Unterbringungskosten für Menschen mit körperlichen Behinderungen erhalten : 60% der Kosten für die Arbeit, jedoch nicht über 15.000 Euro. Wenn die Wohnung nach dem 10. September 1944 gebaut wurde, muss sie die gleichen Bodenflächenkriterien erfüllen wie die Verbesserungsprämie: zwischen 65 und 140 m 2 für ein Einfamilienhaus und zwischen 45 und 120 m 2 für eine Wohnung.

          Subventionen zur Verbesserung der Energieeffizienz

          Subventionen aus der Umweltverwaltung sind geplant, wenn Sie die nachhaltige Energieleistung Ihres Hauses verbessern möchten ( PRIMe House 2017 ). Sie betreffen einerseits die nachhaltige energetische Verbesserung einer über 10 Jahre alten Wohnung (verschiedene Dämmarbeiten, Austausch von Fenstern, kontrollierte Lüftung) und andererseits die Errichtung von technische Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen (solarthermische oder photovoltaische Anlage, Wärmepumpe, Holzkessel, Wärmenetz und / oder Anschluss an ein Heizungsnetz).

          Indirekte Unterstützung (Steuervorteile)

          Indirekte Hilfsmittel gibt es zwei Arten. Der erste betrifft den stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz . Der luxemburgische Staat beantragt die Renovierung von Wohnungen, die für primäre Wohnzwecke bestimmt sind, zu einem ermäßigten Satz von 3%. Dieser Steuerfreibetrag darf 50.000 Euro pro Einheit nicht übersteigen. Darüber hinaus profitieren nicht alle Werke vom ermäßigten Satz. Dies gilt insbesondere für ausgestattete Küchen, spezielle technische Ausrüstungen wie die Installation von Alarmanlagen, Innenjalousien und -vorhänge oder die Landschaftsgestaltung.

          Sie können auch die Zins- und sonstigen Kosten für die Renovierung Ihres Hauses von Ihren Steuern abziehen, sofern Sie es nicht für die Dauer der Arbeiten in Anspruch nehmen. Seien Sie vorsichtig, dieser Abzug ist nicht so leicht zu bekommen. Bei direkten Steuern gilt eine Wohnung, die einem Steuerpflichtigen ständig zur Verfügung steht, als Wohnung, die als Haupt- oder Zweitwohnsitz genutzt wird. Darüber hinaus berücksichtigt die Administration des Contributions Direct keine Aufwendungen für Renovierungskosten, die die Art eines Gebäudes verändern sollen (Beispiel: unterteilen Sie die Wohnung in kleinere Wohnungen), um sie zu verbessern (Beispiel: eine Zentralheizung oder einen Aufzug installieren) oder vergrößern (Beispiel: Dachgeschoss ausbauen).

          Ein Tipp: Informieren Sie sich vor dem Start über staatliche Beihilfen, insbesondere wenn Sie die Höhe der Beihilfe in Ihr Sanierungsbudget einbeziehen möchten.  Zögern Sie nicht, alle im Bürgerportal der Website guichet.public.lu enthaltenen Informationen aufmerksam zu lesen .

          Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.ing.lu/immo oder besuchen Sie uns in der Niederlassung.

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