


Alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre Steuererklärung in Luxemburg auszufüllen . Ob Sie alleinstehend, verheiratet, mit Kind oder ohne Kinder sind, wir beraten Sie in allen Fällen.
• Wie wird die Steuer abgezogen?
Sie wird vom Arbeitgeber an der Quelle abgezogen.
• Wie wird der Steuerbetrag berechnet?
Der Steuerbetrag wird nach dem Familienstand berechnet, der die Steuerklasse und das zu versteuernde Jahreseinkommen festlegt.
• Was ist meine Steuerklasse?
Sie finden diese Informationen auf Ihrem eigenen Steuerzettel.
In Luxemburg gibt es 3 Steuerklassen.
Monoparental Familie | pacsé | Single | verheiratet |
Klasse 1a | Klasse 1 oder 1a (wenn unterhaltsberechtigtes Kind) |
1 | Klasse 2 für Einwohner und Grenzgänger, deren luxemburgisches Einkommen> 50% des Gesamteinkommens des Haushalts beträgt Klasse 1a für Grenzgänger mit einem Luxemburger Einkommen von> 50% des Gesamteinkommens des Haushalts |
• Muss ich in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?
Monoparental Familie | pacsé | Single | verheiratet |
nicht | nicht | nicht | JA, wenn mein / mein Ehepartner und ich beide ein berufliches Einkommen in Luxemburg haben (Einwohner und Grenzgänger), weil die Ehe die Besteuerung von Ehepaaren beinhaltet NEIN in anderen Fällen |
• Warum in Luxemburg eine Steuererklärung abgeben?
Monoparental Familie | Zivile Union | Single | Verheiratet (ohne Deklarationspflicht) |
Abzugsansprüche für eine Steuerrückerstattung geltend machen |
Fordern Sie die Assimilation von PACS an die Ehe (die grundsätzlich günstiger ist) sowie die Erstattung von Steuern für eine Steuererstattung | Inanspruchnahme von Steuerabzügen | Inanspruchnahme von Steuerabzügen |
• Was sind die abzugsfähigen Ausgaben?
Position Nr. 1:
- Zinsforderungen Darlehen Hauptwohnsitz
Punkt 2: Sonderausgaben bestehend aus:
- Zinsforderungen für den Konsum
- Versicherung (komplementär / beiderseitig / Gesundheit)
- zivilrechtliche Haftung und Heim
- Lebens- und Todesversicherung
- Altersersparnis
Punkt 3: Außerordentliche
Ausgaben - Nebenkosten für Krankheit oder Unterhalt eines bedürftigen Elternteils (bestimmt durch die normale Lastschwelle)
- Kinderbetreuungskosten und / oder
Inlandsausgaben - Unterhaltskosten für ein Kind, das nicht dem Steuerhaushalt des Steuerpflichtigen angehört, jedoch 50% davon bezahlt
- Unterhalt
Der empfohlene Anmeldetag für die Steuererklärung ist der 31. März des Jahres, der auf das Steuerjahr folgt. Die Frist ist jedoch der 31. Dezember.
Alle Belege müssen Ihrer Rücksendung beigefügt sein, um zugelassen zu werden.
Im Anhang finden Sie detaillierte Informationsblätter mit allen Informationen zu Ihrer Familiensituation:
- Fall in Punkt 1 - Alleinerziehende Familie
- Fall von Abbildung 2 - Pacsé
- Fall von Abbildung 3 - Einzelfall
von Abbildung 4 - Ehepaar
Noch Zweifel oder brauchen Sie mehr Details? Zögern Sie nicht, sich an Fachleute zu wenden, die Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung in Luxemburg auszufüllen.
Die Verwaltung der direkten Beiträge bietet auf ihrer Website die Möglichkeit, ihre Erklärung online abzugeben. Das Herunterladen der erforderlichen Dokumente ist ebenfalls möglich. Wählen Sie einfach die Dokumente aus, die zu Ihrer Situation passen.
Link zur Downloadseite der Direct Tax Administration. (Modellform 100)
Wir danken unserem Partner Neofisc für die Gestaltung dieses Artikels.