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          Rechtsanwalt (L1) 7 Avenue des Archiducs L-1135 Luxembourg (Lëtzebuerg)
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          Arbeitsrecht und Sozialrecht

          Das Sozialrecht umfasst das Arbeitsrecht und das Recht der sozialen Sicherheit.


          Das Arbeitsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die auf die individuellen und kollektiven Beziehungen zwischen privaten Arbeitgebern und ihren Arbeitnehmern anwendbar sind, die unter ihrer Aufsicht arbeiten und dafür ein Entgelt erhalten.


          Das Recht der sozialen Sicherheit kann als die Gesamtheit der Rechtsnormen definiert werden, deren Ziel es ist, das Individuum oder den Haushalt gegen alle sozialen Risiken abzusichern, unabhängig davon, ob sie beruflich bedingt sind oder nicht.


          Ob Sie Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Personalvertreter oder Verein sind, unser Anwaltsteam berät und begleitet Sie in jeder Phase des Arbeitsverhältnisses:


          • ab der Einstellung und vor Abschluss des Arbeitsvertrags (Abfassung, Analyse und Verhandlung des Arbeitsvertrags (unbefristet, befristet, Zeitarbeit usw.), Abfassung von Klauseln (Probezeit, Wettbewerbsverbot, Kündigung, Vertraulichkeit usw.), Abfassung einer Betriebsordnung, "Arbeitserlaubnis" usw.) ;


          • während der Erfüllung des Arbeitsvertrags (Festlegung der Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers, einseitige Änderung des Arbeitsvertrags, Zusatz zum Arbeitsvertrag, Vergütung, Arbeitszeit und -dauer, Disziplin, Gesundheit und Sicherheit des Arbeitnehmers, Belästigung und Diskriminierung, Arbeitsunfall, Urlaub, Personalvertretung, Tarifverträge usw.) ;


          • bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (fristgerechte oder fristlose Kündigung (Vorgespräch, Kündigungsschreiben, Begründungsschreiben, Anfechtungsschreiben usw.), Abfindung, Dauer der gesetzlichen Kündigungsfrist, Entschädigung für missbräuchliche Kündigung, Kündigung, Auflösung im gegenseitigen Einvernehmen, Eigenkündigung, Tod des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers usw.).


          Wir versuchen immer, eine Verhandlungslösung für Konflikte mit Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihren Arbeitnehmern und Personalvertretern zu finden. Sollte sich eine solche Lösung jedoch als unmöglich erweisen, werden wir Ihre Interessen mit Engagement und Professionalität vor den Arbeitsgerichten vertreten.

            Arbeitsrecht und Sozialrecht

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