VERSTECKTE MÄNGEL UND VERTRAGSWIDRIGKEIT VON KRAFTFAHRZEUGEN
LUXEMBURG: VERSTECKTE MÄNGEL UND VERTRAGSWIDRIGKEIT VON KRAFTFAHRZEUGEN
Der Kauf eines neuen oder gebrauchten Fahrzeugs muss frei von versteckten Mängeln sein und dem entsprechen, was im Vertrag vereinbart wurde.
Entgegen der landläufigen Meinung müssen auch Privatverkäufer diese Verpflichtungen erfüllen.
. UNTERSCHEIDUNG ZWISCHEN VERSTECKTEN MÄNGELN UND VERTRAGSWIDRIGKEITEN :
Der versteckte Mangel darf nicht offensichtlich sein (um den Fehler zu erkennen, ist eine Demontage oder ein Gutachten erforderlich), er muss schwerwiegend genug sein, um das Auto für seinen Zweck ungeeignet zu machen oder seinen Zweck sehr stark zu beeinträchtigen, und schließlich muss er vor dem Verkauf aufgetreten sein.
Dies gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Fahrzeuge.
Die Schwierigkeit besteht darin, den versteckten Mangel von der Vertragswidrigkeit zu unterscheiden, die alle Unterschiede zwischen dem, was geliefert wurde, und dem, was im Kaufvertrag vorgesehen war, darstellt.
In dieser sehr technischen und entwicklungsfähigen Materie spielt die Rechtsprechung eine erhebliche Rolle bei der Verfeinerung der jeweiligen Definitionen. So sind die Qualität des Käufers und der Standard des Fahrzeugs zu berücksichtigende Elemente.
Hier sind einige konkrete Beispiele für versteckte Mängel, die von der Rechtsprechung anerkannt werden:
- Der Benzinverbrauch ist um 36% höher als vom Hersteller angegeben,
- Tiefe Oxidation des Unterbodens, die zum Bruch von Teilen führen kann, der erst sichtbar wird, wenn das Fahrzeug auf eine Brücke gestellt wird;
- Defekt an der Ölpumpe;
- Bruch eines Pleuelkopfbolzens,
- Verformung eines Längsträgers und des Motorquerträgers;
- Riss im Motorblock;
Hier sind einige Beispiele für gerichtlich anerkannte Konformitätsmängel:
- Pfeifendes Geräusch aus dem Armaturenbrett eines hochwertigen Fahrzeugs, obwohl in der Verkaufsbroschüre mit einem hohen
- Geräuschkomfort geworben wurde;
- Das Auto wurde als Erstausstattung beworben;
- Andere als die angegebene Ausstattungsvariante;
- Umprogrammierung des Fahrzeugs, um die Leistung zu erhöhen.
Weitere Informationen finden Sie im Interview mit Rechtsanwältin Saliha DEKHAR:

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