
Um jegliche Verzettelung zu vermeiden, arbeitet BONAPPART ' ausschließlich im Bereich der Hausverwaltung und vernachlässigt bewusst den Bereich Vermietung/Verkauf, um sich voll und ganz für seine Miteigentümer einsetzen zu können.
BONAPPART ' ist einer der wenigen Hausverwalter im Großherzogtum, die auf diese Weise arbeiten. Die Verwaltung von Gebäuden ist unser Beruf und wir widmen unsere ganze Energie diesem Bereich, um Ihnen bestmöglich zu dienen. Mit BONAPPART ' finden Sie das Vergnügen, zu Hause zu leben...
Was ist eine professionelle Hausverwaltung? Der Hausverwalter wird von der Eigentümergemeinschaft beauftragt und kümmert sich um die Verwaltung des Miteigentums. Dieser ist allein für seine Verwaltung verantwortlich. Er ist der Vermittler zwischen der Eigentümergemeinschaft und ihrem externen Umfeld, wie z. B. Lieferanten und Dienstleistern aller Art, aber auch Banken und Rechtsangelegenheiten.
Der Hausverwalter verpflichtet sich, alles zu tun, damit die Eigentümergemeinschaft in Ruhe fortbestehen kann, indem er die Regeln der Kunst anwendet. Der professionelle Verwalter wird für seine Tätigkeit bezahlt und erhält ein Honorar von der Eigentümergemeinschaft. Der Verwalter muss unter anderem eine Genehmigung des Mittelstandsministeriums besitzen und über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen.
Miteigentum: Wenn ein Gebäude oder eine Gruppe von Gebäuden zwei Miteigentümern gehört, liegt MITEIGENTUM vor. Dies bedeutet eine Aufteilung in Lose, die aus privaten Teilen und einem Anteil an gemeinsamen Teilen bestehen. Das Miteigentum wird in folgende Teile unterteilt: PRIVATE Teile, wenn sie der ausschließlichen Nutzung durch einen Miteigentümer vorbehalten sind (z. B. eine Wohnung). Das Eigentumsrecht jedes Miteigentümers an seinen privaten Teilen ist Teil einer kollektiven Organisation, deren Regeln für ihn verbindlich sind und zu denen er beitragen muss. GEMEINSAM, wenn sie Eigentum aller Miteigentümer sind und von allen genutzt werden sollen. (Beispiel: Dach, Wände, Treppen und Flure...).
Sie werden durch die Beschlüsse der GENERALVERSAMMLUNG nach verschiedenen Mehrheitsregeln verwaltet.
Es gibt drei Faktoren, die für die ordnungsgemäße Verwaltung eines Miteigentums unabdingbar sind: - Ein Verwalter - Ein Verwaltungsrat - Eine Generalversammlung Rechte und Pflichten des Miteigentümers.
Im Allgemeinen obliegt es Ihnen, die Miteigentumsordnung in ihrer Gesamtheit einzuhalten. Es könnte Ihnen zum Beispiel verboten werden, eine Satellitenschüssel auf Ihrer Terrasse anzubringen, oder die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit innerhalb des Miteigentums zu untersagen, unter anderem...
Die Gemeinschaftsräume. Sie müssen die Gemeinschaftsräume als guter Familienvater nutzen, was bedeutet, dass Sie deren Zweck nicht beeinträchtigen dürfen. Sie dürfen weder Ihren Treppenabsatz noch die gemeinsamen Durchgangsorte wie die Zugänge zum Gebäude, die Flure sowie alles, was allen anderen Miteigentümern gemeinsam ist, belasten.
Die privat genutzten Teile. Diese Teile, die Ihr Los bilden, sind zur ausschließlichen Nutzung bestimmt. Sie leben jedoch in einer Gemeinschaft, was einen gewissen Respekt gegenüber Ihren Nachbarn erfordert, die nicht durch Ihre Aktivitäten in ihrer Ruhe gestört werden dürfen. Sie dürfen die Inneneinrichtung Ihres Grundstücks nicht verändern, wenn diese Veränderung die Festigkeit oder Stabilität des Gebäudes beeinträchtigen würde oder wenn diese Veränderung die gemeinschaftlichen Teile beeinträchtigen würde.
Im Falle einer Veränderung (Verkauf, Schenkung oder eine andere Eigentumsübertragung) müssen Sie den Verwalter unbedingt schriftlich informieren. Die Zahlung der Nebenkosten gehört ebenfalls zu den Pflichten eines Miteigentümers, da der Verwalter diese Gelder zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Miteigentums verwendet. Generalversammlungen Grundsätzlich ist bei einer gesunden und gut verwalteten Eigentümergemeinschaft nur eine jährliche Generalversammlung erforderlich. Aus verschiedenen gerechtfertigten Gründen kann es vorkommen, dass während des Geschäftsjahres eine oder mehrere außerordentliche Versammlungen stattfinden müssen. Bevor eine Hauptversammlung stattfindet, kontrolliert der Verwaltungsrat der Eigentümergemeinschaft den Verwalter und unterstützt ihn bei der Vorbereitung der Hauptversammlung, indem er die Verwaltungskonten überprüft.
Der Verwalter lädt dann die Miteigentümer ein, die sich in der Hauptversammlung zu den verschiedenen Tagesordnungspunkten äußern müssen. Die Entscheidungen der GV werden von den Miteigentümern getroffen und abgestimmt, die über eine bestimmte Anzahl von Stimmen verfügen, die durch ihre Tausendstel bei der Abstimmung ausgedrückt werden. Der Verwalter führt die in der GV gefassten Beschlüsse aus.